- Prozessgarantie
- Form der ⇡ Bankgarantie, die den Garantiebegünstigten (Gericht, u.U. gegnerische Partei) vor den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass der Garantieauftraggeber – bei entsprechender Gerichtsentscheidung – für die auferlegten Prozesskosten nicht aufkommt bzw. auferlegte Zahlungen an die gegnerische Partei nicht leistet.
Lexikon der Economics. 2013.