Prozessgarantie

Prozessgarantie
Form der  Bankgarantie, die den Garantiebegünstigten (Gericht, u.U. gegnerische Partei) vor den finanziellen Folgen des Risikos schützt, dass der Garantieauftraggeber – bei entsprechender Gerichtsentscheidung – für die auferlegten Prozesskosten nicht aufkommt bzw. auferlegte Zahlungen an die gegnerische Partei nicht leistet.

Lexikon der Economics. 2013.

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